Allgemeine Geschäftsbedingungen
von Norwin Palme
Stand: September 2025
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Geschäftsbeziehungen zwischen Norwin Palme (nachfolgend „Dienstleister“) und dem Auftraggeber (nachfolgend „Kunde“) im Bereich der Tontechnik und Veranstaltungstechnik.
Abweichende Bedingungen des Kunden sind nur wirksam, wenn sie vom Dienstleister ausdrücklich schriftlich anerkannt wurden.
2. Vertragsabschluss
Ein Vertrag kommt durch schriftliche Bestätigung eines Angebots, einer Auftragsbestätigung oder durch tatsächliche Leistungserbringung zustande.
Angebote des Dienstleisters sind freibleibend und unverbindlich. Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform.
3. Leistungsumfang
Der Leistungsumfang ergibt sich aus dem individuell vereinbarten Vertrag, Angebot oder der Auftragsbestätigung. Er kann insbesondere folgende Leistungen umfassen:
- Aufbau, Betreuung und Abbau von Ton-, Licht-, Bühnen- oder Videotechnik
- Technische Betreuung von Proben, Veranstaltungen und Produktionen
- Bereitstellung und/oder Vermittlung von technischem Equipment (nach Vereinbarung)
4. Preise und Zahlungsbedingungen
Alle Preise verstehen sich in Euro, exklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer, sofern nicht anders angegeben.
Rechnungen sind – sofern nicht anders vereinbart – innerhalb von 10 Werktagen netto ab Rechnungsdatum fällig.
Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen gemäß § 456 UGB.
Der Dienstleister ist berechtigt, bei Projektbeginn eine Anzahlung von bis zu 50 % des Auftragswertes zu verlangen.
5. Stornobedingungen
Bei einer Stornierung durch den Kunden gelten folgende pauschalierte Stornogebühren:
- bis 14 Kalendertage vor Leistungsbeginn: kostenlos
- 13 bis 7 Kalendertage vor Leistungsbeginn: 50 % des vereinbarten Honorars
- weniger als 7 Kalendertage vor Leistungsbeginn: 100 % des vereinbarten Honorars
Zusätzlich sind dem Dienstleister alle bis dahin entstandenen Kosten (z. B. Material, Technikmiete, Reisekosten) zu ersetzen.
6. Mitwirkungspflichten des Kunden
Der Kunde verpflichtet sich, dem Dienstleister rechtzeitig alle für die Leistungserbringung notwendigen Informationen, Pläne, Zugänge und Ansprechpartner zur Verfügung zu stellen.
Ist die Leistungserbringung aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, nicht oder nur eingeschränkt möglich, behält sich der Dienstleister das Recht auf volle Vergütung vor.
7. Haftung
Der Dienstleister haftet nur bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz.
Für Schäden durch Dritte, höhere Gewalt, technische Defekte oder unsachgemäße Nutzung durch das Veranstaltungspersonal übernimmt der Dienstleister keine Haftung.
Etwaige Ansprüche sind binnen 7 Tagen schriftlich geltend zu machen.
8. Versicherung und Sicherheit
Der Kunde hat für ausreichenden Versicherungsschutz der Veranstaltung und sämtlicher eingesetzten Technik zu sorgen.
Sicherheitsauflagen und gesetzliche Vorschriften (z. B. Elektrosicherheit, Fluchtwege, Brandschutz) sind vom Kunden sicherzustellen und einzuhalten.
9. Urheberrechte und Aufzeichnungen
Vom Dienstleister erstellte Aufzeichnungen (Ton, Video, etc.) unterliegen dem Urheberrecht. Eine Nutzung durch den Kunden ist nur mit ausdrücklicher Zustimmung gestattet.
Der Kunde stellt sicher, dass für alle Inhalte (Musik, Reden, Auftritte) entsprechende Rechte und Lizenzen vorliegen.
10. Verleih von technischem Equipment
10.1 Mietgegenstand
Der Dienstleister verleiht dem Kunden technische Geräte und Zubehör (z. B. Lautsprecher, Mikrofone, Kabel, Mischpulte) zur vereinbarten Nutzung. Art und Umfang des Verleihs ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot oder Vertrag.
10.2. Mietdauer
Die Mietdauer beginnt mit dem vereinbarten Abhol- oder Lieferzeitpunkt und endet mit der Rückgabe der Geräte. Eine Verlängerung der Mietdauer ist nur mit vorheriger Zustimmung des Dienstleisters möglich.
10.3. Übergabe und Rückgabe
Der Kunde verpflichtet sich, das Equipment vollständig, unbeschädigt und gereinigt zurückzugeben.
Bei Rückgabe außerhalb der vereinbarten Frist kann eine zusätzliche Mietgebühr erhoben werden. Bei starker Verschmutzung werden Reinigungskosten nach Aufwand berechnet.
10.4. Haftung des Mieters
Der Kunde haftet während der gesamten Mietdauer für Verlust, Diebstahl oder Beschädigung – auch durch Dritte – in voller Höhe des Wiederbeschaffungswerts bis zur Rücknahme durch den Dienstleister bzw. Eigentümer.
Eine Weitergabe an Dritte oder der Einsatz außerhalb des vereinbarten Verwendungszwecks ist nur mit schriftlicher Zustimmung des Dienstleisters gestattet.
10.5. Funktion und Mängelanzeige
Der Auftraggeber hat das Equipment bei Übergabe auf offensichtliche Mängel zu prüfen und diese sofort bekannt zu geben. Spätere Reklamationen können nicht berücksichtigt werden.
Für technische Ausfälle während der Nutzung übernimmt der Dienstleister keine Haftung, sofern diese nicht auf grobe Fahrlässigkeit zurückzuführen sind.
11. Höhere Gewalt / Unmöglichkeit
Im Falle höherer Gewalt (z. B. Unwetter, Krankheit, Ausfall technischer Infrastruktur, behördliche Veranstaltungsverbote) ist der Dienstleister berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder den Leistungstermin zu verschieben.
Ein Schadensersatzanspruch des Kunden ist in diesen Fällen ausgeschlossen.
12. Datenschutz
Der Dienstleister verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich zur Erfüllung vertraglicher Pflichten und gemäß den geltenden Datenschutzbestimmungen (DSGVO, DSG). Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nicht ohne Zustimmung.
13. Anwendbares Recht / Gerichtsstand
Es gilt ausschließlich österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
Gerichtsstand ist das sachlich zuständige Gericht am Unternehmenssitz des Dienstleister, sofern nicht zwingend ein anderer Gerichtsstand vorgeschrieben ist.
14. Schlussbestimmungen
Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.
